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Datensicherheit

Ihre Datenschutzbeauftragte wird danach fragen. Deshalb steht es hier, bevor Sie fragen müssen — einschließlich dessen, was wir heute noch nicht nachweisen können.

Wo die Daten liegen

Die Software tiksi wird in Deutschland betrieben, die Datenhaltung erfolgt im Raum DE/EU. Eine Übermittlung Ihrer Vorgangsdaten in Drittländer findet nicht statt.

Diese Website läuft dagegen über einen US-Anbieter. Das steht in der Datenschutzerklärung und ist ausdrücklich nicht dasselbe wie die Software.

Was in tiksi steht — und was nicht

Standorte, Räume, Geräte, Vorgänge und die Mitarbeitenden, die sie bearbeiten. Keine Akte über einen betreuten Menschen: keine Klienten-, Bewohner-, Patienten- oder Pflegeakte, keine Hilfe- oder Teilhabeplanung, keine Gesundheitsdaten.

Das ist keine Einstellung, sondern das Datenmodell. Es gibt kein Feld dafür. Damit entfällt die gesamte Kategorie besonderer Daten nach Art. 9 DSGVO — und mit ihr der aufwendigste Teil Ihrer Prüfung.

Zugriff und Rollen

Rechte werden über Rollen vergeben und sind auf Standorte begrenzbar. Wer nur meldet, sieht nur die eigenen Meldungen. Externe Handwerksfirmen bekommen keinen Zugang zum System, sondern eine Mail zu genau einem Vorgang. Schlüssel für die Schnittstelle vergeben und widerrufen Sie selbst.

Übertragung und Speicherung

Der Transport erfolgt über TLS. Die Verschlüsselung im Ruhezustand und die Mehrfaktor-Anmeldung bauen wir derzeit aus — beides verlangt der kirchliche Datenschutz ausdrücklich, und beides ist Teil unserer Roadmap. Fragen Sie uns nach dem aktuellen Stand, bevor Sie planen.

Auftragsverarbeitung

Sie erhalten vor Vertragsschluss: den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und das Löschkonzept. Auf Anfrage nennen wir Ihnen die eingesetzten Unterauftragnehmer.

Löschung und Export

Bei Kündigung erhalten Sie alle Vorgänge als Export, danach werden die Daten gelöscht. Innerhalb des laufenden Betriebs gelten die Fristen des Löschkonzepts.

Wenn etwas passiert

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren wir Sie unverzüglich, damit Sie Ihre Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde einhalten können. Ihre Meldung an uns: tineschiersch@gmail.com.

Was wir nicht behaupten

Wir haben keine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und kein Testat nach BSI-Grundschutz. Es liegt kein externer Penetrationstest vor. Wenn Ihre Beschaffung so etwas verlangt, sagen wir Ihnen das lieber jetzt als nach der Ausschreibung.

NIS-2

tiksi fällt als Kleinstunternehmen nicht selbst unter NIS-2. Ihre Einrichtung kann aber betroffen sein und ist dann nach § 30 BSIG verpflichtet, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu bewerten — also auch uns. Schicken Sie uns Ihren Lieferantenfragebogen, wir füllen ihn aus. Der Cyber Resilience Act erfasst tiksi nicht, weil es reines Browser-SaaS ist und keine installierte Anwendung.

Wenn Sie kirchlicher Träger sind

Caritas und Diakonie unterliegen nicht der DSGVO-Aufsicht, sondern eigenem kirchlichem Datenschutzrecht — dem KDG auf katholischer und dem DSG-EKD auf evangelischer Seite. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO reicht dafür nicht aus.

Wir wissen das, weil zwei der sieben Träger, die uns gefunden haben, genau in diese Kategorie fallen. Die passenden Vertragsvarianten bereiten wir vor. Für katholische Träger gilt zusätzlich: Die Verarbeitung muss im EU- oder EWR-Raum stattfinden, Standardvertragsklauseln sind nicht vorgesehen. Das ist der Grund, warum wir bei der Wahl von Dienstleistern strenger sind, als die DSGVO es verlangen würde.

Anbieterwechsel und Datenmitnahme

Nach dem EU Data Act haben Sie Anspruch darauf, den Anbieter ohne Fesseln zu wechseln: höchstens zwei Monate Kündigungsfrist, ein Übergangszeitraum, in dem Sie Ihre Daten mitnehmen können, und ab Januar 2027 keine Wechselentgelte. Wir sagen das ohnehin zu: monatlich kündbar, vollständiger Export, keine Gebühr.

Der ehrlichste Punkt auf dieser Seite

tiksi verarbeitet keine Daten über betreute Menschen — bis jemand „Herr M. aus Zimmer 4 hat die Tür eingetreten“ ins Freitextfeld schreibt. Dagegen hilft keine Technik allein. Wir arbeiten an einem Hinweis im Meldefeld, das Rollen- und Sichtbarkeitskonzept liegt vor, und Löschen ist jederzeit möglich. Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden trotzdem darauf hin: In die Beschreibung gehört der Raum, nicht der Mensch.

Stand: September 2026.

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